StartRatgeber9 Min. Lesezeit · Aktualisiert August 2026

Pferdetransport in Europa: Voraussetzungen, Ablauf und Preisfaktoren

Ein Pferd über eine Landesgrenze zu bringen ist kein rein logistischer Vorgang. Neben Fahrzeug, Route und Termin steht ein zweiter Strang: Kennzeichnung, Dokumente, eine amtstierärztliche Untersuchung in einem eng begrenzten Zeitfenster und eine elektronische Meldung, die vor der Abreise abgeschlossen sein muss. Wer beide Stränge früh zusammendenkt, vermeidet den häufigsten Fall: einen Transport, der steht, weil ein Papier fehlt.

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Für das Verbringen eines Pferdes innerhalb der EU sind ein Equidenpass und eine amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung im TRACES-System erforderlich, unabhängig vom Grund der Reise. Die Untersuchung erfolgt kurz vor der Abfahrt, die Bescheinigung ist befristet gültig. Für den Transport selbst gilt zusätzlich das EU-Tierschutzrecht.

Welche Dokumente ein Pferd für die Reise braucht

Grundlage jeder innergemeinschaftlichen Verbringung von Equiden ist eine Tiergesundheitsbescheinigung, die vom Amtstierarzt im elektronischen TRACES-System ausgestellt wird. Sie ist unabhängig vom Grund der Verbringung erforderlich, also auch dann, wenn das Pferd nur für ein Turnier oder einen Klinikaufenthalt vorübergehend ins Nachbarland fährt. Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688.

Dazu kommt der Equidenpass nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963, der das Tier eindeutig identifiziert und im Fahrzeug mitzuführen ist. Wurde das Pferd aus einem Drittstaat eingeführt, muss der Pass innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Zollverfahrens registriert werden. Den rechtlichen Rahmen dahinter bilden das EU-Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und die Vorgaben zur Kennzeichnung und Registrierung (Verordnung (EU) 2019/2035).

Entscheidend für die Planung sind die Fristen der tierärztlichen Untersuchung vor der Abreise. Das österreichische Portal Verbrauchergesundheit fasst die beiden Kategorien so zusammen:

  • Equiden mit höherem Gesundheitsstatus: Untersuchung am letzten Werktag vor der Abreise. Die Bescheinigung gilt 30 Tage und erlaubt in diesem Zeitraum mehrfache Bewegungen zwischen Mitgliedstaaten.
  • Andere Equiden: Untersuchung innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise. Die Bescheinigung gilt 10 Tage und deckt ausschließlich den direkten Transport vom Abgangs- zum Bestimmungsort.

Der Unterschied wirkt sich unmittelbar auf die Planung aus: Ohne den höheren Gesundheitsstatus ist die Bescheinigung an eine einzige, direkte Fahrt gebunden. Umwege, Zwischenstationen oder eine Terminverschiebung um mehrere Tage können sie wertlos machen.

Ergänzend gilt in Österreich eine nationale Regelung zur Betriebsregistrierung: Die Aufnahme eines Equiden ist innerhalb von sieben Tagen zu melden (§ 14 TGG 2024). Diese Frist ist österreichspezifisch und lässt sich nicht auf andere Mitgliedstaaten übertragen; in jedem anderen Land ist die dortige Registrierungspflicht gesondert zu prüfen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Anfrage und Routenklärung. Abgangs- und Bestimmungsort, Termin, Anzahl der Pferde, Größe und Verladeerfahrung. Schon hier zeigt sich, ob Fähren, Bergstrecken oder eine Drittstaatengrenze im Spiel sind.
  2. Status des Pferdes klären. Equide mit höherem Gesundheitsstatus oder nicht? Davon hängen Untersuchungsfrist, Gültigkeitsdauer und die Zulässigkeit von Zwischenstopps ab.
  3. Dokumente prüfen. Equidenpass vollständig, Kennzeichnung stimmig, Registrierungsdaten aktuell. Veraltete Einträge werden am besten Wochen vor der Fahrt korrigiert, nicht am Vortag.
  4. Amtstierarzt terminieren. Der Termin muss in das jeweilige Zeitfenster fallen – letzter Werktag vor Abreise beziehungsweise innerhalb von 48 Stunden. Erforderliche Blutuntersuchungen liegen davor und brauchen Laborvorlauf.
  5. Ausstellung in TRACES. Der Amtstierarzt erstellt die Bescheinigung im System. TRACES informiert automatisch die Behörde am Bestimmungsort und ermöglicht eine EU-weite Nachverfolgung, falls eine Sendung nicht ankommt.
  6. Transport. Dafür gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport als Rahmen, unter anderem für Fahrzeuge, Personal und Beförderungsdauer.
  7. Ankunft. Übergabe der Dokumente, Kontrolle des Pferdes, gegebenenfalls Meldungen am Bestimmungsort nach nationalem Recht.

Länderbesonderheiten in Europa

Vereinigtes Königreich (Großbritannien in die EU). Hier gelten Drittlandsregeln. Nach Angaben der britischen Regierung ist ein Export Health Certificate (EHC) nötig – für nicht zur Schlachtung bestimmte Equiden das Formular 8431. Vorgeschrieben ist außerdem ein Test auf Equine Infektiöse Anämie: bei EHC 8431 und 8432 innerhalb von 90 Tagen vor der Reise, bei dauerhaften und allen übrigen vorübergehenden Ausfuhren innerhalb von 30 Tagen. Hinzu kommen Aufenthalts- und Isolationsauflagen, etwa 40 Tage Aufenthalt auf einem Betrieb und für registrierte Pferde 30 Tage unter tierärztlicher Aufsicht. Nicht registrierte Pferde benötigen zusätzlich zum Pass eine behördliche Reise-Identifikation (supplementary travel ID) der APHA, die nur für eine einzelne Reise in die EU und zurück gilt. Die Einreise muss über eine EU-Grenzkontrollstelle (Border Control Post) erfolgen, wobei nicht jede Stelle sowohl registrierte als auch nicht registrierte Equiden annimmt. Die Vorabanmeldung erfolgt in TRACES, eine Zollanmeldung ist vor Ankunft an der EU-Grenze abzugeben.

Schweiz. Veterinärrechtlich ist die Schweiz weitgehend in den EU-Rahmen eingebunden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hält fest, dass für Importe aus der EU aufgrund des Veterinärabkommens grundsätzlich dieselben seuchenrechtlichen Bedingungen gelten wie innerhalb der EU und dass dies auch für Norwegen und Nordirland gilt. Importe aus der EU unterstehen keiner grenztierärztlichen Kontrolle. Der Amtstierarzt des Herkunftslandes übermittelt eine elektronische TRACES-Meldung an die kantonale Vollzugsbehörde am Bestimmungsort; Schweizer Bestimmungsbetriebe und Importeure müssen vor dem ersten Import in TRACES erfasst sein. Die Europäische Kommission bestätigt, dass die Verordnung (EU) 2020/688 auch für Bewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie Norwegen gilt.

Zollrechtlich ist die Schweiz dagegen ein Drittland. Für die definitive Ausfuhr eines Pferdes verlangt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Ausfuhrzollanmeldung; einzureichen sind unter anderem eine Handelsrechnung oder ein Kaufvertrag sowie der Equidenpass. Abgaben erhebt der Schweizer Zoll dafür keine, empfiehlt aber ausdrücklich, die Zollformalitäten im Bestimmungsland und in möglichen Transitländern vorab abzuklären.

Was beim Pferd anders ist als bei anderen Tierarten

Ein Pferd reist nicht in einer Box, sondern in einem Abteil, das es im Stehen ausfüllt. Daraus folgen mehrere Besonderheiten:

  • Größe und Gewicht. Ein Großpferd beansprucht eine Standfläche und Kopffreiheit, die nur speziell ausgebaute Fahrzeuge bieten. Achslast und zulässiges Gesamtgewicht begrenzen, wie viele Tiere mitfahren können.
  • Verladen. Der heikelste Moment der ganzen Reise. Ein Pferd, das die Rampe nicht kennt oder schlechte Erfahrungen mitbringt, kostet Zeit und verlangt Routine beim Personal.
  • Stehen während der Fahrt. Pferde stehen die gesamte Strecke und gleichen Brems-, Beschleunigungs- und Kurvenkräfte muskulär aus. Fahrstil, Federung und rutschfeste Böden wirken sich deshalb unmittelbar auf die Belastung aus.
  • Lüftung. In einem geschlossenen Abteil steigen Temperatur, Feuchtigkeit und Ammoniakgehalt schnell an, besonders im Stand. Eine Belüftung, die auch bei stehendem Fahrzeug funktioniert, ist bei Großtieren wichtiger als bei kleineren Arten.
  • Wasserversorgung. Pferde trinken unterwegs unregelmäßig. Tränkemöglichkeiten müssen an Bord und im Abteil erreichbar sein, die Wasseraufnahme sollte über die Fahrt beobachtet werden.
  • Fahrzeiten und Pausen. Für Equiden sieht das EU-Tierschutzrecht eigene Vorgaben zu Beförderungsdauer, Versorgungsintervallen und Ruhezeiten vor. Sie bestimmen mit, ob eine Strecke an einem Tag machbar ist oder eine Etappe braucht.

Was den Preis eines Pferdetransports bestimmt

Beim Pferd verschieben sich die Kostenschwerpunkte gegenüber kleineren Tierarten deutlich. Fünf Posten sind hier maßgeblich:

Amtstierarzt und Bescheinigung. Die Untersuchung liegt in einem festen Zeitfenster kurz vor der Abfahrt. Das bindet einen Termin, häufig mit Anfahrt zum Stall, und erzeugt Abhängigkeiten: Verschiebt sich die Fahrt, kann die Bescheinigung ihre Gültigkeit verlieren und der Vorgang beginnt von vorn. Wo Blutuntersuchungen verlangt werden, kommt Laborvorlauf hinzu.

Fahrzeugtyp für Großtiere. Ein Pferdetransporter ist ein Spezialfahrzeug mit Abteiltrennung, Rampe oder Hebebühne, gefedertem Aufbau, Kopffreiheit, Lüftung und Wasserversorgung. Für lange Beförderungen ist zudem eine gesonderte Fahrzeugzulassung nach dem EU-Tierschutzrecht vorgesehen. Solche Fahrzeuge stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

Fahrerqualifikation. Wer Equiden gewerblich befördert, braucht einen Befähigungsnachweis nach dem EU-Tierschutzrecht. Praktisch zählt zusätzlich der Umgang mit dem Tier: sicheres Verladen, Beurteilung von Stresszeichen, Reaktion bei Zwischenfällen.

Fährüberfahrten. Auf Verbindungen nach Skandinavien, Irland, Großbritannien oder zu Mittelmeerinseln entscheidet die Fähre über die Route. Nicht jede Verbindung nimmt lebende Großtiere mit, die Abfahrten sind begrenzt, und Wartezeiten am Terminal sind Standzeiten für Fahrzeug und Personal.

Grenzkontrollstellen. Kommt eine Drittstaatengrenze ins Spiel, ist die Einreise an eine zugelassene Grenzkontrollstelle gebunden – und, wie das britische Beispiel zeigt, nimmt nicht jede Stelle jede Equidenkategorie an. Ein Umweg zur passenden Stelle, die Vorabanmeldung und die Abfertigungszeit gehören zur Kalkulation.

Daraus folgt: Ein belastbarer Preis lässt sich nur für die konkrete Route nennen, mit konkretem Abgangs- und Bestimmungsort, konkretem Status des Pferdes und konkretem Termin. Pauschale Kilometerpreise blenden genau die Posten aus, die bei Pferden den Unterschied machen. Deshalb nennt dieser Beitrag bewusst keine Beträge.

Zuständigkeiten klären und Grenzen dieses Beitrags

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Tiergesundheits- und Transportvorschriften ändern sich, nationale Zusatzanforderungen kommen hinzu, und bei Seuchengeschehen können kurzfristig Schutzmaßnahmen gelten. Verbindlich sind immer die Auskünfte der zuständigen Veterinärbehörde im Abgangs-, Transit- und Bestimmungsland. Vor jedem Transport sollte dort der aktuelle Stand erfragt werden. Redaktionsstand dieses Beitrags: 6. August 2026.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Bescheinigung auch für ein Turnier im Nachbarland?

Ja. Die Tiergesundheitsbescheinigung im TRACES-System ist für das innergemeinschaftliche Verbringen von Equiden unabhängig vom Grund der Verbringung erforderlich, also auch bei kurzen Turnier- oder Klinikfahrten.

Wie lange ist die Tiergesundheitsbescheinigung gültig?

Bei Equiden mit höherem Gesundheitsstatus 30 Tage, mit mehrfachen Bewegungen zwischen Mitgliedstaaten. Bei anderen Equiden 10 Tage, und sie deckt nur den direkten Transport vom Abgangs- zum Bestimmungsort ab.

Wann muss die tierärztliche Untersuchung stattfinden?

Bei Equiden mit höherem Gesundheitsstatus am letzten Werktag vor der Abreise, bei anderen Equiden innerhalb von 48 Stunden davor. Beide Fenster sind eng, der Termin sollte deshalb früh abgestimmt werden.

Wozu dient TRACES genau?

TRACES ist das elektronische System, in dem der Amtstierarzt die Bescheinigung ausstellt. Es informiert automatisch die Behörde am Bestimmungsort und ermöglicht eine EU-weite Nachverfolgung, wenn eine Sendung nicht ankommt.

Was ändert sich bei einer Fahrt in die oder aus der Schweiz?

Veterinärrechtlich gelten aufgrund des Veterinärabkommens grundsätzlich dieselben seuchenrechtlichen Bedingungen wie in der EU, und Importe aus der EU unterstehen keiner grenztierärztlichen Kontrolle. Zollrechtlich ist die Schweiz jedoch ein Drittland.

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