StartRatgeber12 Min. Lesezeit · Aktualisiert August 2026

Versicherung beim Tiertransport: Was gedeckt ist

Beim Transport eines Tieres können vier Absicherungen eine Rolle spielen, und jede deckt etwas anderes: die Haftung des Transportunternehmens, deine Tierhalterhaftpflicht, eine Transportversicherung für das Tier und, wenn vorhanden, eine Tierkranken- oder OP-Versicherung. Welche davon im Schadensfall zahlt, hängt vom Einzelfall ab und steht in den jeweiligen Bedingungen. Der Beitrag erklärt, was das Gesetz regelt und welche Fragen du vor der Buchung stellen kannst.

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Direkt-Antwort

Das Transportunternehmen haftet für Schäden am Tier, solange es in seiner Obhut ist. Das Gesetz begrenzt die Entschädigung nach dem Gewicht des Tieres (8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm), nicht nach seinem Wert, und bei lebenden Tieren kann sich das Unternehmen unter Bedingungen von der Haftung befreien. Schäden, die dein Tier anderen zufügt, soll die Tierhalterhaftpflicht abdecken. Liegt der Wert des Tieres deutlich über der gesetzlichen Haftungsgrenze, kommen eine höhere vereinbarte Haftung oder eine eigene Transportversicherung in Frage. Was im Einzelfall gilt, steht im Vertrag und in der Police: Frag vor der Fahrt schriftlich nach.

Vier Absicherungen im Überblick

AbsicherungWofür sie gedacht istWas du prüfen solltest
Haftung des TransportunternehmensVerlust und Beschädigung des Tieres, solange es in der Obhut des Unternehmens istHaftungsgrenze, Ausschluss bei lebenden Tieren, Versicherungsnachweis des Unternehmens
TierhalterhaftpflichtSchäden, die dein Hund oder dein Pferd anderen Menschen oder Sachen zufügtGilt sie bei fremder Obhut, im Ausland und während einer Beförderung?
Transportversicherung für das TierTod, Nottötung oder dauernde Unbrauchbarkeit durch den Transport, teils TierarztkostenVersicherungssumme, Transportart, Ausschlüsse, Länder
Tierkranken- oder OP-VersicherungTierarztkosten nach Krankheit oder UnfallWartezeit, Vorerkrankungen, Geltungsbereich

Haftung des Transportunternehmens

Fährt ein Unternehmen gewerblich, haftet es für Verlust und Beschädigung des Tieres von der Übernahme bis zur Ablieferung (§ 425 HGB). Die frachtrechtlichen Vorschriften des HGB gelten, wenn die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört (§ 407 Absatz 3). Bei Straßentransporten über eine Grenze gilt in der Regel das CMR-Übereinkommen, sobald Abhol- und Zielort in zwei verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist (Artikel 1 CMR). Fährt eine Privatperson ohne Gewerbe, greifen diese Regeln nicht in gleicher Weise. Dann kommt es stärker auf die schriftliche Absprache und die Versicherung des Fahrers an.

Die Entschädigung ist begrenzt: auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 Absatz 1 HGB, Artikel 23 Absatz 3 CMR). Das Sonderziehungsrecht ist eine Rechengröße des Internationalen Währungsfonds und wird in Euro umgerechnet, der Betrag schwankt also mit dem Kurs. Maßgeblich ist das Gewicht, nicht der Wert. Für einen Hund von 10 Kilogramm ergibt das rechnerisch 83,3 Sonderziehungsrechte, für ein Pferd von 600 Kilogramm 4.998. Ersetzt wird höchstens der Wert des Tieres am Ort und zur Zeit der Übernahme (§ 429 HGB). Bei einem kleinen, aber wertvollen Tier kann die Gewichtsgrenze deutlich darunter liegen.

Höhere Beträge lassen sich vereinbaren. Nach dem CMR kann der Absender gegen einen Zuschlag zur Fracht einen höheren Wert im Frachtbrief angeben (Artikel 24) oder ein besonderes Interesse an der Lieferung festlegen (Artikel 26). Im HGB-Recht ist eine abweichende Haftung nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich (§ 449 Absatz 1). Gegenüber Verbrauchern darf die gesetzliche Haftung nicht zu deren Nachteil eingeschränkt werden (§ 449 Absatz 3). Die Begrenzungen gelten außerdem nicht bei Vorsatz oder bei einem Verschulden, das dem Vorsatz gleichsteht (Artikel 29 CMR, § 435 HGB). Für Verspätungen ist die Entschädigung auf das Dreifache der Fracht begrenzt (§ 431 Absatz 3 HGB), nach dem CMR auf die Höhe der Fracht (Artikel 23 Absatz 5).

Lebende Tiere: Wann sich das Unternehmen befreien kann

Für lebende Tiere sehen HGB und CMR einen eigenen Befreiungsgrund vor: die besonderen Gefahren der Beförderung lebender Tiere (§ 427 Absatz 1 Nummer 6 HGB, Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe f CMR). Zeigt das Unternehmen, dass der Schaden aus solchen Gefahren entstehen konnte, wird vermutet, dass er daraus entstanden ist (§ 427 Absatz 2 HGB, Artikel 18 Absatz 2 CMR). Nach dem CMR kannst du beweisen, dass der Schaden nicht oder nicht allein aus diesen Gefahren entstand.

Auf diesen Befreiungsgrund kann sich das Unternehmen nur berufen, wenn es alle Maßnahmen getroffen hat, die ihm nach den Umständen obliegen, und besondere Weisungen beachtet hat (§ 427 Absatz 5 HGB, Artikel 18 Absatz 5 CMR). Praktisch heißt das: Besondere Anweisungen zum Tier, etwa zu Medikamenten, Unverträglichkeiten oder Futter, hältst du schriftlich im Auftrag fest. Ob ein Tod oder eine Erkrankung auf die Gefahren der Beförderung zurückgeht, entscheidet sich im Einzelfall.

Tierhalterhaftpflicht

Wer ein Tier hält, haftet nach § 833 BGB für Schäden, die das Tier an Menschen oder Sachen verursacht, ohne dass ihn ein Verschulden treffen muss. Nach der Verbraucherzentrale (Stand 22. Januar 2025) gilt das ohne Obergrenze, und die private Haftpflichtversicherung deckt Hunde und Pferde nicht mit. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht. Katzen, Kaninchen und andere zahme Kleintiere sind in der Regel über die private Haftpflicht abgesichert. Eine Pflicht zur Versicherung besteht für Hunde nur in einigen Bundesländern und nicht überall im gleichen Umfang, für Pferde in keinem Bundesland. Als Versicherungssumme nennt die Verbraucherzentrale mindestens fünf Millionen Euro.

Wer die Aufsicht über das Tier vertraglich übernimmt, kann nach § 834 BGB selbst verantwortlich sein. Ob die Tierhalterhaftpflicht Schäden abdeckt, die dein Tier während einer Beförderung durch ein Unternehmen anrichtet, steht in den Bedingungen. Frag den Versicherer, ob Schäden am Fahrzeug, an anderen Tieren im Sammeltransport und Fahrten ins Ausland eingeschlossen sind. Die Verbraucherzentrale nennt als Prüfpunkte unter anderem die Mitversicherung von Hütern und, bei Hunden, den Auslandsaufenthalt.

Transportversicherung für das Tier

Eine eigene Transportversicherung sichert das Tier selbst ab, nicht die Haftung des Fahrers. Als Beispiel dient das Informationsblatt zu einer kurzfristigen Pferde-Transport-Versicherung eines deutschen Pferdeversicherers (Stand März 2026). Versichert sind danach der angemeldete Transport einschließlich Be- und Entladen und diese Fälle: Tod oder Nottötung durch einen Transportmittelunfall, durch einen Unfall oder durch eine Krankheit, wenn der Transport sie verursacht hat, sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub. Auf Wunsch lassen sich Tierarztkosten bis 1.000 Euro und die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- oder Zuchtpferd einschließen, sie wird mit 90 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.

Nicht versichert sind unter anderem Tod oder Nottötung infolge von Mängeln oder Krankheiten, die bei Vertragsschluss bekannt waren, Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen und angeborene Fehlentwicklungen. Die Versicherungssumme ist die Höchstentschädigung, und der Schutz gilt nur für Landtransporte innerhalb Europas, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.

Die Bedingungen unterscheiden sich je Versicherer und Fassung. Ein älteres Informationsblatt desselben Versicherers (Stand März 2025) führte gewerbliche Transporte noch unter den nicht versicherten Leistungen auf, die aktuelle Fassung nennt das nicht mehr. Ob die Fahrt durch ein Transportunternehmen mitversichert ist, gehört deshalb zu den ersten Fragen an den Versicherer. Für Hunde, Katzen, Kleintiere und andere Tierarten gelten dieselben Fragen: Was ist versichert, bis zu welcher Summe, was ist ausgeschlossen, und gilt die Police für die geplante Strecke?

Tierkranken- und OP-Versicherung

Tierkrankenversicherungen erstatten nach Angaben der Verbraucherzentrale (Stand 22. Januar 2025) medizinisch notwendige Kosten für Tierarzt, Operationen und Medikamente. Bei Krankheiten gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten, bei Unfällen nicht. Versichert werden grundsätzlich nur gesunde Tiere, bei Vorerkrankungen verlangen Versicherer teils ein Gutachten. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Ob die Police Behandlungen im Ausland erstattet, steht in ihrem Geltungsbereich.

Worauf du vor der Buchung achten solltest

  1. Lass dir den Versicherungsnachweis des Unternehmens zeigen: Versicherer, Deckungssumme, und ob lebende Tiere und die geplante Strecke eingeschlossen sind.
  2. Halte den Wert des Tieres fest, etwa mit Kaufvertrag, Rechnung oder Gutachten, und vergleiche ihn mit der gesetzlichen Haftungsgrenze nach Gewicht.
  3. Schreib besondere Anweisungen zum Tier in den Auftrag. Das Unternehmen kann sich auf den Befreiungsgrund für lebende Tiere nur berufen, wenn es Weisungen beachtet hat.
  4. Frag, ob sich eine höhere Haftung vereinbaren lässt und was sie kostet.
  5. Lies deine eigenen Policen: Tierhalterhaftpflicht, Tierkranken- und gegebenenfalls Lebens- oder Transportversicherung. Gelten sie bei Obhut durch Dritte, im Ausland und während der Fahrt?
  6. Halte den Zustand des Tieres bei der Übergabe mit Fotos fest und notiere Auffälligkeiten.

Wenn ein Schaden eintritt

Zeige äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung an. Nicht erkennbare Schäden meldest du nach dem HGB innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung in Textform (§ 438), nach dem CMR schriftlich innerhalb von sieben Tagen, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet (Artikel 30). Sonst wird vermutet, dass das Tier unbeschädigt abgeliefert wurde. Ansprüche aus der Beförderung verjähren in einem Jahr (§ 439 HGB, Artikel 32 CMR).

Melde den Schaden außerdem deinem eigenen Versicherer und beachte dessen Pflichten. Nach dem genannten Informationsblatt musst du einen Schaden abwenden oder mindern und bei der Schadenermittlung wahrheitsgemäße Berichte liefern.

Transportversicherung bei Move-your-animal

Move-your-animal vermittelt Transporte. Den Transportvertrag schließt du mit dem Transportunternehmen (AGB § 2), und für die Durchführung und für Schäden am Tier haftet nach § 9 der AGB allein das Transportunternehmen mit seiner Versicherung. Transporteure müssen nach § 3 der AGB eine gültige Tiertransport-Versicherung haben und laden den Nachweis vor der Freischaltung hoch. Das ersetzt nicht die Frage nach der Deckung für dein Tier im Einzelfall.

Über das Portal lässt sich keine Versicherung abschließen. Wenn du dein Tier zusätzlich absichern möchtest, wählst du im Anfrage-Quiz bei der Versicherung „Ja, Angebot schicken“ und kannst den ungefähren Wert angeben. Wir melden uns dann per Mail mit einem Angebot. Die Versicherung ist nicht Teil der Buchung und wird nicht über das Portal bezahlt, du kannst den Transport auch ohne sie buchen. Mehr steht auf der Seite Transportversicherung.

Schäden meldest du in deinem Konto direkt bei der Fahrt. Das Formular fragt ab, was ein Versicherer braucht, und du speicherst die Meldung als PDF, um sie bei deinem Versicherer einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Haftet das Transportunternehmen, wenn mein Tier während der Fahrt stirbt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Das Unternehmen haftet grundsätzlich für Schäden in seiner Obhut. Bei lebenden Tieren kann es sich aber befreien, wenn der Schaden aus den Gefahren der Beförderung entstehen konnte und es alle üblichen Maßnahmen getroffen und Weisungen beachtet hat. Die Entschädigung ist außerdem nach Gewicht begrenzt.

Wie hoch ist die gesetzliche Haftungsgrenze?

Die Grenze liegt bei 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB, Artikel 23 CMR). Für einen Hund von 10 Kilogramm sind das rechnerisch 83,3 Sonderziehungsrechte. Der Euro-Betrag schwankt mit dem Kurs, höhere Beträge lassen sich vereinbaren.

Brauche ich eine zusätzliche Transportversicherung?

Das hängt vom Wert des Tieres ab. Liegt er deutlich über der gesetzlichen Haftungsgrenze, lohnt es sich, ein Angebot einzuholen. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht: Vergleiche Versicherungssumme, Ausschlüsse und Geltungsbereich.

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Hund im Transporter etwas beschädigt?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Tierhalterhaftpflicht ist für Schäden gedacht, die dein Tier anderen zufügt. Ob das auch während einer Beförderung durch ein Unternehmen gilt, steht in den Bedingungen. Frag den Versicherer vor der Buchung.

Was ist die günstigste Möglichkeit, einen Tiertransport zu versichern?

Eine allgemeine Antwort gibt es nicht, denn der Beitrag hängt von Tierart, Wert, Strecke und Umfang ab. Prüfe zuerst, was du schon hast: Tierhalterhaftpflicht, Tierkranken- und gegebenenfalls Lebensversicherung. Vergleiche Angebote nur bei gleicher Versicherungssumme und gleichen Ausschlüssen, denn ein niedriger Beitrag kann eine niedrige Summe oder viele Ausschlüsse bedeuten.

Wie ist ein Pferd während des Transports versichert?

Eine Möglichkeit ist eine kurzfristige Pferde-Transportversicherung für die einzelne Fahrt. Je nach Bedingungen sind Tod und Nottötung durch den Transport gedeckt, auf Wunsch auch Tierarztkosten und dauernde Unbrauchbarkeit. Die Pferdehaftpflicht ist ein eigener Vertrag und in keinem Bundesland vorgeschrieben.

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Nicht automatisch. Für die Haftung des Frachtführers gilt bei Fahrten über eine Grenze in der Regel das CMR. Bei Policen kommt es auf den Geltungsbereich an: Die im Informationsblatt beschriebene Pferde-Transport-Versicherung gilt zum Beispiel nur für Landtransporte innerhalb Europas bei Hauptwohnsitz in Deutschland.

Wie melde ich einen Schaden?

Äußerlich erkennbare Schäden zeigst du dem Unternehmen spätestens bei der Ablieferung an, nicht erkennbare innerhalb von sieben Tagen in Textform beziehungsweise schriftlich. Danach meldest du den Schaden deinem Versicherer. Auf Move-your-animal füllst du dafür in deinem Konto bei der Fahrt die Schadensmeldung aus und speicherst sie als PDF.

Kann ich über Move-your-animal eine Transportversicherung abschließen?

Nicht direkt über das Portal. Du kannst bei der Anfrage ankreuzen, dass du ein Angebot möchtest, dann melden wir uns per Mail. Die Versicherung ist nicht Teil der Buchung und wird nicht über das Portal bezahlt.

Transport anfragen, Versicherungsangebot ankreuzen

Bei der Anfrage gibst du Tier, Strecke und Wunschtermin an und kannst ankreuzen, dass du ein Versicherungsangebot möchtest. Transportunternehmen mit Kapazität auf der Strecke melden sich mit Angeboten, den verbindlichen Preis nennt das Unternehmen. Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung, ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung und ersetzt nicht die Prüfung der Bedingungen im Einzelfall. Redaktionsstand: 17. Oktober 2026.

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